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Zinssätze im Jahr 2020

Crowe Croatia
2/26/2020
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Das Finanzministerium hat den jährlichen Marktzinssatz für Darlehen zwischen verbundenen Personen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Der Zinssatz beträgt 3,42 %.

Dieser Zinssatz ist sowohl der niedrigste als auch der höchste steuerlich abzugsfähige Zinssatz, der auf Darlehen zwischen inländischen und ausländischen verbundenen Personen verrechnet werden kann. Zur weiteren Erklärung:

Ausländische verbundene Personen

  • Wenn die Zinsen für Darlehen, die ein kroatisches Unternehmen einer ausländischen verbundenen Person gewährt, nicht oder zu einem Satz unter dem vorgeschriebenen Satz von 3,42% pro Jahr berechnet werden, muss die Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage um die Differenz in der Körperschaftssteuererklärung erhöht werden;
  • Wenn Zinsen für Darlehen, die ein ausländisches Unternehmen einer kroatischen verbundenen Person gewährt, zu einem höheren Zinssatz als dem vorgeschriebenen Satz von 3,42% pro Jahr berechnet werden, muss die Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage für die übermäßigen Zinsbelastungen in der Körperschaftssteuererklärung erhöht werden.

Inländische verbundene Personen

Die oben genannten Regeln für Marktzinssätze gelten auch für Darlehen zwischen inländischen verbundenen Personen, wenn sich eine der Personen in einer steuerlich privilegierten Position befindet, insbesondere, wenn Sie:

  1. Körperschaftsteuer zu einem Satz zahlt, der niedriger ist als der vorgeschriebene Körperschaftsteuersatz oder überhaupt keine Steuern zahlt (d.h. Steuererleichterungen nutzt); oder
  2. in der jeweiligen Steuerperiode steuerliche Verlustvorträge aus Vorjahren nutzt

Verzugszinsen

Verzugszinsen, die die Steuerbehörde im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 berechnen wird, betragen 6,11% pro Jahr.