Ab 2023 soll in etlichen Ländern eine einheitliche Mindeststeuer von 15 % für Großunternehmen gelten. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer effektiven Mindeststeuer in der EU, warnt aber zugleich vor einem Mehr an Bürokratie und Doppelbelastungen für die betroffenen Unternehmen. Mit dem Kommissionsvorschlag soll die auf OECD-Ebene ausgehandelte globale effektive Mindestbesteuerung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU einheitlich umgesetzt werden.
Die Eckpunkte der globalen Mindeststeuer im Überblick:
Die BStBK fordert, dass zumindest die von der Mindeststeuer betroffenen Unternehmen im Gegenzug von anderen Regelungen befreit werden, die das gleiche Ziel verfolgen. Außerdem fordert die Kammer eine Überprüfung, inwiefern andere Missbrauchsvermeidungsnormen, wie Teile der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien ATAD 1 und 2, die Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz und die Zinsschranke, noch notwendig sind.