Wirtschaftsprüfung

Fonds und Vermögensanlagen

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) trat am 22.7.2013 in Kraft und führte zu einer Harmonisierung des Regelwerkes für offene und geschlossene Fonds, die nun als Investmentvermögen bzw. als AIF (Alternative Investmentfonds) bezeichnet werden. Daneben existieren Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in die der deutsche Gesetzgeber die ihm verbliebenen Anwendungsspielräume umgesetzt hat. Auch für das Management der Investmentvermögen durch sogenannte AIFM (Alternativer Investmentfonds Manager) und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) sind einheitliche Regelungen für das Risiko- und Anlage- bzw. Portfoliomanagement geschaffen worden. Daneben ergeben sich in Abgrenzung für Investmentvermögen nach Maßgabe des Anwendungserlasses der BaFin weiter Möglichkeiten Anteile operativ tätiger Gesellschaften außerhalb des Finanzsektors zu vertreiben (sogenannte Vermögensanlagen).  Es wird weiterhin zwischen Fonds, die auch Privatanlegern offenstehen (Publikums-Fonds), und Fonds, die nur professionellen und semiprofessionellen Anlegern zugänglich sind (Spezial-AIF), unterschieden. Spezial-AIF weisen bei der Emission geringere Anforderungen auf als Publikumsfonds.

Professionelle Anleger können bestimmte Unternehmen aus dem Finanzsektor sein sowie Unternehmen, deren Finanzkennzahlen bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Semiprofessionelle Anleger müssen Mindesterfahrungen vorweisen und/oder ein Mindestinvestment leisten. Die Einstufung der semiprofessionellen und der professionellen Anleger muss jeweils gesondert festgestellt werden.

Fonds, die in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, müssen von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) insbesondere für das Risiko- und Anlagemanagement funktionsgetrennt betreut werden. Dies geschieht überwiegend durch ein anderes Unternehmen (externe KVG) oder durch den Fonds selbst (interne KVG). Die KVG bedarf einer Genehmigung durch die BaFin.

Eine KVG muss ihre Fonds nach den engen Vorgaben des KAGB betreuen. Die meisten Publikumsinvestmentvermögen werden in der Rechtsform einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft aufgelegt, deren Anteile nach Bafin-Genehmigung des Angebots eingeworben werden. Für Vermögensanlagen außerhalb des KAGB ist im Anlegerbereich die Rechtsform der Kommanditgesellschaft üblich.   

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Wir beurteilen Ihre Beteiligungsangebote nach dem sogenannten IDW S 4-Standard und helfen Ihnen somit nicht nur dabei, Versicherungsschutz für Ihre Finanzvermittler zu erlangen, sondern prüfen Ihre Angebote vor der Einreichung zur Bafin.  

Prüfung von Leistungsbilanzen und Performance Statements nach bsi
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Jahresabschlussprüfung für KVGs, Investmentvermögen und Vermögensanlagengesellschaften
Wir erstellen oder prüfen die Jahresabschlüsse von AIFM (KVG), AIF (Fonds) oder Vermögensanlagengesellschaften.
Bewertungen (Ankauf, laufende Bewertungen)
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Wir begleiten Sie bei der Aufstellung von Beteiligungsangeboten rechtlich und steuerlich.
WpHG-Prüfung von Informationsmaterial
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