Advisory

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Unser Sanierungs- und Restrukturierungsangebot richtet sich gleichermaßen an Insolvenzverwalter und das Management betroffener Firmen. Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes erbringen wir in unserer Unternehmensgruppe betriebswirtschaftliche Dienstleistungen gemeinsam mit der steuerrechtlichen und rechtlichen Beratung.

Restrukturierungsberatung

Hintergrund
Werden strategische Krisen nicht rechtzeitig erkannt, sind die Folgen häufig weitreichend, von der kurzfristigen Verfehlung von Ergebnis- und Rentabilitätszielen bis hin zu einer dauerhaften Verminderung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Eine solche Situation bedarf der schnellen Anpassung von Prioritäten und der Einleitung entsprechender Maßnahmen.

Unser Beratungsangebot
Wir verfügen über ein multidisziplinäres Team von Restrukturierungsspezialisten bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Erfahrung in der Zusammenarbeit und Beratung von Unternehmenslenkern, Finanzinstituten sowie Turnaround- und Venture Capital Experten, die Sie in Krisensituationen bei der operativen und strategischen Restrukturierung begleiten. Ferner unterstützen wir Sie u.a. bei der Erstellung, Umsetzung und Prüfung von Sanierungskonzepten und dem Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen in der Krise und Insolvenz.

Erstellung und Prüfung von Sanierungskonzepten

Hintergrund
Sanierungskonzepte nach dem IDW S6 werden von Stakeholdern insolventer oder krisenbeeinträchtigter Unternehmen zunehmend als Bedingung zur Fortführung der Geschäftsbeziehungen gefordert. Es ist daher essenziell, das Unternehmen bis ins Detail zu verstehen um ganzheitliche Sanierungskonzepte beurteilen, ergänzen und plausibilisieren zu können.

Unser Beratungsangebot

Durch Prüfung und Analyse diverser Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen kann unser multidisziplinäres Team auf breitgefächerte Erfahrung sowie viele Fallbeispiele zurückgreifen und Sanierungskonzepte detailgenau und plausibel erstellen oder prüfen. 

Insolvenznahe Beratung

Hintergrund
Krisenbeeinträchtigte Unternehmen benötigen einen guten Überblick über Wertschöpfung und Liquiditätslage als solide Basis für Entscheidungen und für die Ableitung des kurz- und mittelfristigen Finanzbedarfes.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der Erstellung von Fortführungsstrategien, der Ermittlung des Vermögensstatus oder der Erstellung einer Unternehmensplanung, um eine klarere Übersicht über mögliche Zukunftsszenarien zu erlangen. Im Insolvenzfall übernehmen wir bei Bedarf neben der Insolvenzplanung die operative Unterstützung beim Controlling und Liquiditätsmanagement. Um die Umsetzung von Kernmaßnahmen sicher zu stellen, beinhaltet unsere Begleitung unter anderem ein Maßnahmen-Tracking und fortlaufendes Monitoring des Prozesses.

Unser Beratungsangebot
Im Einzelnen bieten wir Ihnen insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • Bescheinigung im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
  • Erstellung und Plausibilisierung von Liquiditätsplanungen
  • Kassenprüfung
  • Schlussrechnungsprüfung

Bescheinigungen im Schutzschirmverfahren
Mit dem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO kann ein Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von bis zu drei Monaten in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines sogenannten Sachwalters einen Insolvenzplan ausarbeiten. Für die Inanspruchnahme des Schutzschirmverfahrens ist dem Antrag nach § 270b InsO eine Bescheinigung eines Gutachters beizufügen, die einerseits zur Insolvenzreife und andererseits zu den Sanierungsaussichten des Schuldners Stellung nimmt.

Wir verfügen über ein multidisziplinäres Team von in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, die bereits zahlreiche Bescheinigungen erstellt haben, die zur Eröffnung des Schutzschirmverfahrens führten.

Erstellung und Plausibilisierung von Liquiditätsplanungen

In Unternehmenskrisen sowie -insolvenzen ist eine fundierte und detaillierte Liquiditätsplanung eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente, um einerseits einen möglicherweise notwendigen Insolvenzantrag nicht schuldhaft zu verschleppen und andererseits auf Basis einer Liquiditätsplanung schon frühzeitig liquiditätsschonende und -verbessernde Maßnahmen abzuleiten, um den Handlungsspielraum des Managements zu vergrößern und das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern.

Eine umfassende Analyse der Werttreiber und der finanzwirtschaftlichen IST-Situation des Unternehmens ermöglicht es unseren Experten, unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien und Sensitivitäten fundierte kurz- als auch mittelfristige Liquiditätsplanungen zu erstellen, welche Risiken adäquat berücksichtigen und den künftigen Kapitalbedarf möglichst genau bezifferen.

Kassenprüfung

In Insolvenzverfahren haben die Mitglieder von Gläubigerausschüssen den Geldverkehr und -bestand im Insolvenzverfahren zu prüfen. Die Durchführung der Prüfung führt häufig zu einer erheblichen zeitlichen und personellen Beanspruchung der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Wir können die Kassenprüfung durch die Verwendung unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes effizient durchführen. Wir stellen dem Gläubigerausschuss einen aussagefähigen Prüfungsbericht zur Verfügung und ermöglichen einen vollständigen und transparenten Überblick über die Arbeit des Insolvenzverwalters.

Schlussrechnungsprüfung

Im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung überprüfen wir die formelle und materielle Richtigkeit der Insolvenzverwaltung. Unser risikoorientierter Prüfungsansatz ermöglicht einen effizienten und professionellen Prüfungsverlauf. Unser Prüfungsbericht für das Insolvenzgericht bietet einen transparenten und vollständigen Überblick über die Rechnungslegung des Verwalters und die Ergebnisse unserer Prüfung.

Zahlungsunfähigkeits- und Überschuldungsprüfung

Hintergrund
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird. Der Erfolg der erstrebten Sanierung bzw. der sonstigen Abwicklung des Verfahrens hängt entscheidend von der Massemehrung während des Insolvenzverfahrens ab. In diesem Zusammenhang ist für Insolvenzverwalter die Feststellung des tatsächlichen Eintrittszeitpunktes der Insolvenzreife von entscheidender Bedeutung.

Unser Beratungsangebot

Wir ermitteln für Sie im Rahmen der Prüfung den Eintrittszeitpunkt des Vorliegens eines Grundes zur Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und prüfen, ob Geschäftsführer Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife an einzelne Gläubiger der Gesellschaft geleistet haben und dadurch das Vermögen der Gesellschaft geschmälert wurde. Durch den Einsatz von moderner Software ist eine detaillierte Analyse möglich, die auch rückwirkend Aufschluss über den Eintrittspunkt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liefert. Unsere Feststellungen und ein zusammenfassendes Prüfungsergebnis halten wir für Sie in einem abschließenden Gutachten fest.