Verschiedenste Sachverhalte erfordern Bestätigungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer als Erweiterung zu klassischen Abschlussprüfungen. Diese Bestätigung wird entweder durch den Gesetzgeber notwendig oder dient Unternehmern, Anteilseignern und Kapitalgebern als Bestätigung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Wir erstellen für Sie die erforderlichen gesetzlichen oder freiwilligen Bescheinigungen wie Verschmelzungsprüfungen, Prüfungen nach MaBV, Prüfungen nach FinVermV, Prüfungen nach EEG, Prüfungen nach § 53 HGrG, Gründungs- und Sacheinlagenprüfungen, aktienrechtliche Spezialprüfungen, Erstellung von Vollständigkeitserklärungen sowie prüferische Durchsichten von Monats-, Quartals-, Zwischen-, und Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen oder Konzernen.
Ihre Ansprechpartner