Wirtschaftsprüfung

Sonderprüfung

Prüferische Durchsichten für mehr Rechtssicherheit.

Verschiedenste Sachverhalte erfordern Bestätigungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer als Erweiterung zu klassischen Abschlussprüfungen. Diese Bestätigung wird entweder durch den Gesetzgeber notwendig oder dient Unternehmern, Anteilseignern und Kapitalgebern als Bestätigung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Wir erstellen für Sie die erforderlichen gesetzlichen oder freiwilligen Bescheinigungen wie:

  • Verschmelzungsprüfungen, 
  • Prüfungen nach EEG
  • Prüfungen nach § 53 HGrG, Gründungs- und Sacheinlagenprüfungen, 
  • aktienrechtliche Spezialprüfungen, 
  • Erstellung von Vollständigkeitserklärungen,
  • prüferische Durchsichten von Monats-, Quartals-, Zwischen-, und Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen oder Konzernen.

Ihre Ansprechpartner

Ulrike Antosch
Ulrike Antosch
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Portrait
Veronika Leja
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin